„Krankenhausunterstützung des Landes so hoch wie noch nie“

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 24. Mai 2013 - „Die Pauschalierung der Förderung ist ein wichtiger Schritt für mehr Gestaltungsfreiräume der Krankenhäuser in Hessen. Außerdem können wir so Bürokratie abbauen. In erster Linie schaffen wir damit aber für die Krankenhäuser die Planungssicherheit über ihre Zuschüsse.

Das kommt am Ende den Patienten zu Gute, die in modernen und baulich optimal ausgestatteten Krankenhäusern betreut werden. Die Übergangsfrist sorgt dafür, dass aktuell laufende und geplante Baumaßnahmen noch zu Ende gebracht werden können. Dass das Land hierzu ein Sonderprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro auflegt, beweist, welche hohe Priorität und Wertschätzung wir der Gesundheitsversorgung durch unsere Krankenhäuser entgegenbringen.

Damit stehen in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 370 Millionen für Investitionen in die Krankenhausstruktur zur Verfügung – so viel Mittel wie noch nie. Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass Hessen Gesundheitsstandort Nummer 1 bleibt“, erklärte der Gesundheitspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt, den heute in erster Lesung beratenen Entwurf für ein neues Hessisches Krankenhausgesetz.

Das Gesetz regelt vor allem die Investitionsförderung, die das Land an die Krankenhäuser auszahlt, um eine moderne Ausstattung sicherzustellen. Durch das Gesetz soll diese Förderung auch im Bereich der baulichen Maßnahmen nach einer Übergangsfrist bis 2016 von einem projektgebundenen Zuschuss auf eine Pauschalförderung umgestellt werden.

Als „Ablenkungsmanöver mangels kritischer Ansatzpunkte“ bezeichnete Bartelt den in Reaktion auf den Vorschlag der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf der SPD. „Weil selbst die Genossen bei diesem guten Gesetz keinen Ansatzpunkt für ihre Pauschalkritik finden, versuchen sie, die Investitionsförderung mit anderen Fragen zu vermischen, die wir aber gar nicht auf Landesebene regeln können und dürfen“, so Bartelt.

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