„Regelung einer Lohnuntergrenze ist Aufgabe des Bundes“ 

Wiesbaden/Frankfurt am Main, 23. Mai 2013 -   „Ein einheitlicher Mindestlohn für alle Branchen vernichtet bestehende und verhindert die Schaffung neuer Arbeitsplätze: Unternehmen, welche die hohen Mindestlöhne nicht zahlen können, bauen Stellen ab. Nicht wenige Arbeitssuchende haben keine Berufsausbildung und mit einem gesetzlichen Mindestlohn so gut wie keine Chance mehr auf einen Job. Bereits heute wird zudem im Einzelfall ein Mindesteinkommen über den zusätzlichen Bezug von ALG II abgesichert. Wieder einmal dient die plakative „Soziale Gerechtigkeit“ also nur als leere Floskel festangestellter Gewerkschaftsfunktionäre.“ So begründete heute in Wiesbaden der Sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Fraktion, Ralf-Norbert Bartelt, die Ablehnung des von den Linken eingebrachten „Mindestlohn-Gesetzes“ für Hessen im Rahmen der Plenardebatte. Eine entsprechende Regelung sei zudem Bundesaufgabe. 

Die Linken forderten in ihrem Gesetzentwurf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn von 10 Euro und gingen damit sogar über die Forderungen von SPD und Grünen hinaus: „Wer derzeit noch 10,50 Euro die Stunde verdient, würde also unversehens mit einer Lohnanpassung nach unten zu kämpfen haben. Für Jugendliche wird der Einstieg in den Beruf fast unmöglich gemacht. Nicht umsonst liegt die Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich, das einen hohen gesetzlichen Mindestlohn hat, um über 50 Prozent höher als in Deutschland. Das macht klar: Wer einen solchen Mindestlohn fordert, hat keine Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhängen“, so Bartelt. 

 

„Bereits heute“, erklärte der CDU-Abgeordnete weiter, „existieren mit dem ausgeweiteten Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Mindestarbeitsbedingungengesetz allgemeinverbindliche gesetzliche Regelungen. Die Linke verkennt, dass alle Branchen-Mindestlöhne in der Regierungszeit von CDU-Kanzlern zustande kamen. Wir wehren uns jedoch dagegen, dass eine staatliche Lohndiktatur errichtet wird.“ Einen gesetzlichen Mindestlohn in ein Gesetz zu schreiben, wie auch SPD und Grüne dies forderten, mache die autonome Lohnfindung zwischen Arbeitgebern und Unternehmen zum Spielball kurzfristigen politischen Taktierens mit Forderungen nach weiteren Erhöhungen.

 

Auf Basis der heute gültigen Regelungen bestünden für viele Branchen Mindestlohnregelungen, die teilweise nach West und Ost unterscheiden würden:

 

  • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst: 8,68 Euro

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II und II: mind. 11,25 Euro

Baugewerbe:                                     mind. 10,25 Euro

Dachdeckerhandwerk:                      11,20 Euro

Elektrohandwerk:                              mind. 8,85 Euro

Gebäudereinigung:                            mind. 7,56 Euro (je nach Lohngruppe)

Maler- und Lackiererhandwerk:        mind. 9,75 Euro

Pflegebranche:                                  8,00 Euro

Sicherheitsdienstleistungen:              7,50 Euro

 

„Weitaus besser ist eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Arbeitsverhältnisse, für die kein Tarifvertrag oder Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten. Das ist unser Konzept, mit welchem künftig die Tarifparteien für eine Auffanglinie sorgen, mit der auch auf regionale und branchenspezifische Unterschiede Rücksicht genommen werden kann. Nicht der Staat, sondern die Tarifpartner sollen in einer Kommission die Höhe festlegen. Die Tarifpartner sind und bleiben damit für die Festlegung der Löhne zuständig. Diese Tarifautonomie hat sich in Deutschland bewährt und muss beibehalten werden. Ein staatlich diktierter, einheitlicher Mindestlohn vernichtet hingegen Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven“, so Bartelt abschließend. 

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