Berlin/Wiesbaden/Frankfurt am Main, 14. November 2016. Im Rahmen der Debatte um die Aufhebung der Preisbindung von Arzneimitteln für den ausländischen Apothekenversandhandel haben sich der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer und sein hessischer Landtagskollege Dr. Ralf-Norbert Bartelt für eine Unterstützung der bayerischen Bundesratsinitiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausgesprochen. Dabei steht für die beiden CDU-Politiker die Patientensicherheit im Vordergrund. „Insbesondere ältere Patienten verlieren schnell den Überblick über ihre Medikamente“, so die CDU-Politiker. Dieses stelle ein großes Problem im Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit dar. Um diese zu verbessern habe der Gesetzgeber im Rahmen des E-Health-Gesetzes dafür gesorgt, dass jeder GKV-Versicherte einen Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans hat, wenn mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig angewendet werden.

 

Der Apotheke vor Ort und des persönlichen Vertrauens komme bei der Umsetzung eine zentrale Rolle zu. „Der persönliche Kontakt mit dem Apotheker trägt gerade bei älteren Menschen dazu bei, dass wirklich alle Arzneimittel in den Medikationsplan aufgenommen werden, so Zimmer und Bartelt. Dies könne keine Versandhandelsapotheke leisten. Ihr fehle der direkte Kontakt zu Patient und Hausarzt um gewährleisten zu können, von allen Präparaten Kenntnis zu erhalten. Darüber hinaus machen die beiden CDU-Politiker auch auf eine weitere Gefahr aufmerksam. Kaufanreize wie Bonuszahlungen oder Sammlung von Bonuspunkten zum Erhalt kostenloser Zusatzleistungen wie es niederländische Versandapotheken anbieten, können zu einer Steigerung der Ausgaben des deutschen Gesundheitssystems führen. Um in den Genuss dieser Angebote zu kommen, könne es vermehrt auch zu unnötigen Arztbesuchen und Verschreibungen kommen. „Schließlich werden keine unattraktiven Boni in Form von Zahlungen oder Präsenten angeboten“, so die beiden Abgeordneten.

 

Eine Existenzbedrohung deutscher Versandapotheken durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sehen Zimmer und Bartelt nicht für gegeben. Deren Hauptmarkt liege im Bereich der rezeptfreien Präparate. Aus diesem Grund würde bereits heute eine entsprechende Mischpreiskalkulation zugrunde gelegt, durch die der Verlust des verschreibungspflichtigen Bereiches kompensiert werden könne, so die beiden CDU-Politiker abschließend.

« Bartelt: Erfolgreiche und verlässliche Fachkräftesicherung in Hessen Bartelt/Grüttner: Besuch des Neurologischen Rehabilitationszentrums Neuroneum »