Wiesbaden/Frankfurt am Main, 16. Oktober 2018 - Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der SPD zum Thema „Gesundheitsversorgung“ erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt.

„Die CDU Hessen sorgt seit vielen Jahren dafür, dass die medizinische Versorgung auf einem hohen Niveau sichergestellt wird und dies werden wir auch zukünftig gewährleisten. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften in den ärztlichen und pflegerischen Berufen. Die Herausforderungen in der Fachkräftesicherung unterscheiden sich im ambulanten und stationären Bereich, in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung, aber auch in der Stadt und auf dem Land. Deshalb gibt es hier nicht ein Patentrezept, wir müssen vielmehr mit einem breiten Instrumentenkasten operieren.

Während es zunehmend schwieriger wird, Ärztinnen und Ärzte in ländlichen Regionen für eine freiberufliche Tätigkeit als Hausarzt zu finden, können sich Krankenhäuser in den Städten über zu wenige Bewerber selten beklagen. Ähnlich stellt sich die Situation in den Alten- und Krankenpflegeberufen dar, wenngleich in diesem Berufsfeld die Bewerbersituation auch in städtischen Gebieten angespannter ist.

Zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gerade im ländlichen Raum stufen wir vor allem solche Maßnahmen als sehr erfolgreich ein, die früh im Studium greifen. Die Förderung des Praktischen Jahres und von Famulatur-Abschnitten in Hausarztpraxen durch die Hessische Landesregierung werden sehr gut von den Medizin-Studierenden in Anspruch genommen. So zeigten seit 2015 über 1.000 vom Land geförderte Famulanten bereits Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit in Hessen. Diese und weitere Maßnahmen, die sich u.a. im Hessischen Gesundheitspakt 2.0 wiederfinden, möchten wir gerne fortsetzen und um weitere Schwerpunkte erweitern. Im ländlichen Bereich sind das beispielsweise die Erprobung weiterer Möglichkeiten zur Dezentralisierung von Haus- und Fachärzten, die stärkere Unterstützung insbesondere von Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren mit einer Anschubfinanzierung oder etwa die Ausweitung des Einsatzes von Versorgungsassistenten zur Entlastung der Mediziner.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet des Weiteren eine große Chance, weil sie bestehende Versorgungsangebote unterstützt, sehr schnell medizinisches Fachwissen zu den Menschen bringt und Distanzen überbrücken kann. Auf diese Weise kann Telemedizin insbesondere in ländlichen oder strukturschwachen Regionen dazu beitragen, eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen, weshalb für Innovationsprojekte jährlich 6 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung für eine Umwandlung von sog. Teilstudienplätzen im Medizinstudium in Vollstudienplätze ein. Demnach kann durch eine Ausweitung und Vertiefung der Kooperation zwischen der Philipps-Universität Marburg, dem Klinikum Fulda sowie der Hochschule Fulda die Zahl der Teilstudienplätze in Marburg schrittweise abgebaut werden. So wird ab diesem Wintersemester in einer Pilotphase 40 Studierenden, die ihr Medizinstudium mit einem Teilstudienplatz begonnen haben, der Übergang in das klinische Studium in Marburg ermöglicht. Im Wintersemester 2019/2020 sollen es schon 80 klinische Studienplätze sein, im Wintersemester 2020/2021 dann 185. Mit der Entscheidung, gerade in einem Verbund von Marburg und Fulda die Teilstudienplätze in der ärztlichen Ausbildung abzubauen, leistet die Hessische Landesregierung insbesondere einen Beitrag dazu, Anknüpfungspunkte für eine verbesserte ärztliche Versorgung in Mittel- und Osthessen zu schaffen.

Im Hinblick auf die Qualität der Ausbildung von angehenden Ärztinnen und Ärzten sehen wir als CDU die Notwendigkeit, eine dritte Finanzierungssäule der Universitätsklinika einzuführen, um der Arbeitsverdichtung im Gesundheitssystem im Allgemeinen zu begegnen.

Die Verbundbildung von Krankenhäusern werden wir weiter fördern und im Hessischen Krankenhausgesetz wurden für die Verbundbildung von Krankenhäusern bereits weitere finanzielle Vorteile geschaffen. Krankenhausverbünde sind nämlich am ehesten in der Lage, die weiter steigenden Anforderungen an eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung zu erfüllen. Mit der Neufassung der Regelungen über die Nichtanrechnung von Pauschalfördermitteln sollen sämtliche Krankenhäuser erfasst werden, die sich nach dem 31. Dezember 1993, d.h. in den zurückliegenden 25 Jahren, in einen Verbund begeben haben, bzw. noch in einen Verbund begeben. Es sollen auch diejenigen Krankenhäuser berücksichtigt werden, die ihre Standorte nicht innerhalb desselben Landkreises (derselben kreisfreien Stadt) oder in einem angrenzenden Landkreis (in einer angrenzenden kreisfreien Stadt) haben, aber in einer erreichbaren Nähe.

Mit solchen Maßnahmen schafft das Land Rahmenbedingungen, um eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Hessen zu sichern. Parallel setzen wir uns für die Apotheke vor Ort ein, weil sie einen wichtigen Versorgungsauftrag erfüllt. Deshalb sprechen wir uns für das Versandhandelsverbot rezeptpflichtiger Medikamente aus.

Im Bereich der pflegerischen Berufe unternimmt die Hessische Landesregierung seit Jahren zahlreiche Anstrengungen. Um den steigenden Bedarf an Pflege- und Gesundheitsfachkräften zu decken, setzt das Land Hessen im Rahmen seiner Fachkräfteoffensive auf die Qualifikation heimischer Fachkräfte und auf die Anwerbung und nachhaltige Integration internationaler Fachkräfte.

Seit 1997 unterstützt die Hessische Landesregierung zudem die Arbeitgeber, indem sie das Schulgeld für die Ausbildungen in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen erstattet. Angesichts des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege hat die Hessische Landesregierung außerdem seit dem Schuljahr 2012/13 die Obergrenze landesfinanzierter Schulplätze aufgehoben. Wir können feststellen, dass die Ausbildungszahlen trotz rückläufiger Schulabgängerzahlen weitgehend konstant geblieben sind. Diese erfolgreichen Maßnahmen führen wir selbstverständlich fort.

Des Weiteren hat Hessen bereits seit 2003 das Instrument des Hessischen Pflegemonitors entwickeln lassen. Der Pflegemonitor stellt seit 2006 – alle zwei Jahre aktualisiert – allen Ausbildungspartnern die Daten zum aktuellen und prognostizierten Personalbedarf in der Pflege zur Verfügung. Diese Daten dienen allen Ausbildungspartnern als konsentierter Rahmen für die Planung von Ausbildungskapazitäten und anderen Maßnahmen der Fachkräftesicherung. Den Pflegemonitor werden wir beständig weiterentwickeln und an die Bedarfe anpassen.

Die CDU-geführte Hessische Landesregierung unterstützt außerdem die Arbeitgeber bei der Anwerbung von internationalen Fachkräften und Auszubildenden. So wird im Rahmen des Hessischen Gesundheitspakts das Zentrum zur Anwerbung und nachhaltigen Integration internationaler Pflege- und Gesundheitsfachkräfte (ZIP) gefördert. An den Standorten Wiesbaden und Alsfeld sorgt das ZIP Hessen mit Fachberatung und regionalen Veranstaltungen für die Begleitung und Vernetzung hessischer Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, die ihre Teams mit internationalen Kolleginnen und Kollegen verstärken wollen.

Die CDU Hessen bekennt sich ferner zum Gesetz zur Reform der Pflegeberufe und unterstützt ausdrücklich das von der Bundesregierung initiierte Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege. Ab Januar 2019 können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden. Jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle für Pflegekräfte in Krankenhäusern wird voll von der Krankenversicherung finanziert. Auch die Tarifsteigerungen in der Krankenhauspflege werden vollständig von den Kostenträgern übernommen, und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2018. Von diesen Maßnahmen profitieren selbstverständlich auch die hessischen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.“

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