Wiesbaden/Frankfurt am Main, 21. August 2018 - Zur heutigen Regierungserklärung zum Thema „Landesförderung zur sechsstündigen Beitragsfreiheit in Kindergärten“ erklärte der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt:

„Seit dem 1. August 2018 geht es Hessens Familien so gut wie nie: Die Kindergartenbetreuung ist für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren für täglich sechs Stunden beitragsfrei. Aktuell profitieren 419 Kommunen von der Freistellung der Kindergartenbeiträge. Von den wenigen Kommunen, deren Anträge noch fehlen, ist bekannt, dass deren Anträge noch rechtzeitig bis zum 1. September 2018 gestellt werden. Wir garantieren weniger Kosten für die Eltern und mehr Investitionen in die Kinderbetreuung - damit Hessen stark bleibt.

Zur Finanzierung der Beitragsfreistellung stehen dafür im Doppelhaushalt 2018/2019 Mittel in Höhe von 440 Millionen Euro bereit. Insgesamt investieren wir im Doppelhaushalt 2018/2019 rund 1,5 Milliarden Euro in die Beitragsfreistellung und in die Qualität der Kinderbetreuung. Damit entlasten wir die Eltern und unterstützen, die für die Kinderbetreuung zuständigen Kommunen bei ihrer originären Aufgabe.
Die Bemessung der Landesförderung an die Kommune erfolgt wie bisher nach den in der Kommune gemeldeten Kindern, den sogenannten Wohnsitzkindern, auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Pro ‚Wohnsitzkind‘ unter Berücksichtigung der relevanten Altersgruppe wird eine Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (135,60 Euro pro Monat) gewährt. Dieser Betrag orientiert sich am Mittelwert der Kindergartenbeiträge in Hessen. Um die Kostenentwicklung der Beitragsfreistellung mit Blick auf die kommenden Jahre angemessen abzubilden, wird die Pauschale zudem ab dem 01.08.2020 jährlich um zwei Prozent erhöht. Diese Steigerung wird je zur Hälfte direkt vom Land und über den Kommunalen Finanzausgleich gezahlt. Bei einem Gesamtvolumen von 310 Millionen Euro jährlich beträgt der Mehrbedarf je Erhöhungsschritt rund 6,2 Millionen Euro. Wir freuen uns, dass das solide und verantwortungsbewusste Haushalten des Landes sich auch für Hessens Familien auszahlt, ohne die nachfolgenden Generationen mit einer zusätzlichen Finanzlast zu konfrontieren.

Neben der finanziellen Entlastung von Familien ist uns aber auch eine qualitativ gute pädagogische Betreuung unserer Kinder ein wichtiges Anliegen. So heben wir die Qualitätspauschale über die kommenden Jahre sukzessive an, sodass sie von derzeit 100 Euro pro Jahr pro Kind schrittweise bis im Jahr 2020 auf 300 Euro pro Kind angehoben wird. Dafür werden in Hessen in den kommenden beiden Jahren insgesamt 49 Millionen Euro und ab 2020 jährlich 50 Millionen Euro in die Qualität unserer Kindergärten investiert. Im Übrigen kann die Qualitätspauschale von den Kommunen und damit von den Einrichtungen frei, demnach nicht gebunden an bestimmte Maßnahmen und ohne Verwendungsnachweise für mehr Qualität, verwendet werden.

Darüber hinaus wird auch weiterhin in den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen investiert. Mit dem Investitionsprogramm des Bundes 2017 bis 2020 stehen für Hessen aktuell rund 80 Millionen Euro bereit. Diese Mittel können erstmals auch für den Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindergärten eingesetzt werden, damit jeder Wunsch nach einem Betreuungsplatz erfüllt wird und für Familien echte Wahlfreiheit besteht.

Für ein starkes Hessen ist es uns eine große Freude und eine Herzensangelegenheit, Familien mit voller Kraft zu unterstützen.“

« Gemeinsam auf dem Weg erfolgreicher Integration Wiesmann/Bartelt: Wir wollen Zusammenleben, das Heimat schafft und Heimat bewahrt! Dafür ist in Hessen enorm viel geleistet worden, und der Weg muss fortgesetzt werden. »