„Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragsteller fordert wiederholt, Krankenhäuser ausschließlich in öffentlicher Trägerschaft zu führen. Wir wollen dagegen die Trägerschaftsvielfalt erhalten. Jeweils ein Drittel der Kliniken befindet sich in kommunaler, frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft. Alle leisten einen herausragenden Beitrag zur hochwertigen medizinischen Versorgung kranker Menschen. Sie werden daher in der Investitionsförderung gleichbehandelt. Alle Träger sollen das Vertrauen haben, dass dies so bleibt, um die stationäre Versorgung weiterzuentwickeln. Sie erwecken im Antrag den Eindruck, dass die CoronaPandemie belegen würde, Kliniken in privater Trägerschaft seien weniger geeignet, die Krise zu bewältigen. Das sehen wir ganz anders. Von den sechs Schwerpunktkrankenhäusern, die die stationäre Versorgung der CoronaPatienten koordinieren, befinden sich drei in kommunaler Trägerschaft, Kassel, Fulda und Darmstadt, zwei in privater Trägerschaft, das UKGM und Helios Wiesbaden. Hinzu kommt die Universitätsklinik Frankfurt am Main.

Alle leisten hervorragende Arbeit und garantieren, dass jeder schwerkranke Patient optimal behandelt wird und dass wir keine Bilder wie in Italien haben. Diese Schwerpunktkrankenhäuser haben jetzt eine besondere Verantwortung, wenn Elektiveingriffe in den Kliniken wieder erlaubt sind. Durch ihre Koordination wird auch weiter sichergestellt, dass ausreichend viele Intensiv- und Beatmungsbetten für schwerkranke Corona-Patienten freibleiben. Zu dem UKGM ist noch zu ergänzen, dass eine praxisorientierte Web-App für den Bürger durch KI entwickelt worden ist. Zudem haben sie als Teil des Deutschen Zentrums für Lungenkrankheiten eine internationale Expertise. Alle koordinierenden Klinken, so auch das UKGM, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise.

Der mögliche Verkauf von Anteilen der Rhön AG an Asklepios erzeugt beim Antragsteller die Sorge, dass künftige Vereinbarungen zwischen dem Land und dem Träger der Kliniken nicht mehr gelten. Ich will darauf gerne differenziert eingehen, aber es ist schon ein bisschen merkwürdig, dass diese Argumentation von den LINKEN ausgeht. Für mehr als ein Jahrzehnt haben Sie die Rhön AG als wenig feinfühlig gegenüber Mitarbeitern und Patienten dargestellt. Jetzt heben Sie die Vereinbarungen zwischen Land und Rhön AG positiv hervor – hört, hört. Das Zukunftspapier 2017 enthielt den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, den Verzicht auf Ausgliederung und die Übernahmegarantie für Auszubildende. Die Koalitionsfraktionen trugen dies in der letzten Debatte – noch gar nicht so lange her – am 12. Dezember 2019 vor. Sie sind darauf gar nicht eingegangen. Wir freuen uns, dass Sie dies jetzt wohl anders sehen.

Das zeigt, dass der Landtagspräsident in seiner damaligen Funktion und die jetzige Ministerin für Wissenschaft und Kunst hervorragende Arbeit geleistet haben bzw. leisten und dass offensichtlich auch mit einem Klinikum in privater Trägerschaft arbeitnehmerfreundliche Vereinbarungen zu treffen sind. Wenn nun durch den Kauf von Anteilen der Einfluss von Asklepios steigt, werden die Koalitionsfraktionen die Landesregierung unterstützen, mit dem Träger des UKGM ausführliche Gespräche über folgende Punkte zu führen. Erstens: die Vereinbarungen im Zukunftspapier, ihre Garantie, Fortbestand und Weiterentwicklung, insbesondere der Anliegen der Arbeitnehmer. Zweitens: die Personalausstattung, insbesondere durch Pflegekräfte. Hierzu eine Anmerkung: Das Bundesgesetz zu Personalstandards verbessert die Qualität der Pflege. Gesetzliche Krankenkasse und Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen konkrete Vereinbarungen treffen.

Bis dahin gilt die Rechtsverordnung des Bundesministers. Regelungen der Tarifpartner sind vor Ort anzustreben und wünschenswert. Die Übereinkunft – da nehme ich durchaus einen sachlichen Punkt von Ihnen auf – von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Pflegerat und ver.di ist eine gute Grundlage hierfür. Insbesondere gefällt mir daran, dass vereinbart werden soll, dass in der Nachtschicht mindestens zwei Pflegekräfte pro Station vorhanden sind. Das ist wieder eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit der Patienten. Drittens: die Weiterentwicklung der Trennungsrechnung. Es wäre eine gute und vertrauensbildende Maßnahme, wenn sich Asklepios zeitnah entsprechend erklären würde.

Geltende Vereinbarungen und Tarifverträge können durch Änderung der Träger natürlich nicht berührt werden. Das genügt aber nicht. Es ist notwendig, dass auch zukünftig diese Ziele gemeinsam getragen werden. Wir unterstützen den Betriebsrat darin, Klarheit und Verlässlichkeit zu fordern. Da sind wir an seiner Seite. Meine Damen und Herren, ich nenne noch einen letzten, wenn zugegebenermaßen nicht neuen Punkt zur finanziellen Ausstattung der Universitätskliniken. Die Unterstützung von Bund und Land für die Kliniken in der CoronaKrise ist für die meisten Kliniken auskömmlich. Die Leistungen für freie Betten und die Erhöhung der Pflegeentgeltpauschale seien exemplarisch genannt. Für Universitätsklinken war dies aber nicht völlig ausreichend. Für Universitätskliniken stellt sich nun erneut und dringlich die Frage einer dritten Säule der Finanzierung. Das ist und bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Land und Bund. Zusammengefasst: Das UKGM ist ein Garant für eine qualifizierte stationäre medizinische Versorgung. Es hat sich auch in der Corona-Krise bewährt und hervorragende Arbeit geleistet.

Die Verhandlungen der Landesregierung mit einem vielleicht neuen Träger werden von den Koalitionsfraktionen unterstützt. Schwerpunkte hierbei sind Trennungsrechnung und gute Personalausstattung. Eine nachhaltige Finanzierung durch eine dritte Säule und der politische Einsatz dafür sind zukunftsorientiert. Das ist für uns wichtiger als alte ideologische Grabenkämpfe über die Trägerschaft.“

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