„Wir weiten die bisherige fünfstündige Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt aus. Demzufolge müssen Eltern ab dem 1. August 2018 für alle drei Kindergartenjahre nicht mehr selber aufkommen. Dies gilt für Öffnungszeiten für jeweils sechs Stunden am Tag und Familien sparen dadurch künftig im Schnitt fast 5.000 Euro während der drei Kindergartenjahre.

Auch die künftige Landesförderung der Beitragsfreistellung erfolgt, wie die bisherige, auf pauschaler Grundlage. Der vorgesehenen Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro (entspricht einem monatlichen Betrag von 135,60 Euro) liegt die Auswertung der kommunalen Satzungen bzw. die seitens der Kommunen öffentlich zugänglichen Informationen zugrunde. Diese ergab – zugunsten der Kommunen unter Zugrundelegung des maximalen Gebührenwertes bei Vorliegen von gestaffelten Beiträgen – einen Mittelwert für die Halbtagsbetreuung (5 Stunden pro Tag) in Höhe von 113 Euro pro Monat. Dieser Wert wurde auf sechs Stunden und ein Jahr hochgerechnet.

Neben der Beitragsfreiheit investieren wir auch weiter in die Qualität von Kindergärten, indem wir sukzessive die Qualitätspauschale für die Arbeit nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP-Pauschale) erhöhen und dafür im Doppelhaushalt 2018/2019 fast 50 Millionen Euro bereitstellen.

Es gilt jedoch noch einmal zu betonen: Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen. Wir unterstützen diese aber von Landesseite tatkräftig bei dieser wichtigen Aufgabe. So erfolgt die Bemessung der Landesförderung wie bisher nach den in der Gemeinde gemeldeten Kindern (den sogenannten Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. D.h. die Gemeinde erhält eine Förderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro/Jahr pro ‚Wohnsitzkind‘. Damit wird nicht auf die tatsächlich betreuten Kinder (und deren wegfallenden Kindergartenbeitrag), sondern auf alle gemeldeten Kinder, unabhängig davon, ob sie einen Kindergarten besuchen oder nicht, abgestellt.

Des Weiteren werden auch Kinder, die im Leistungsbezug stehen und/oder deren Eltern die Belastung durch Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, von der Beitragsfreistellung erfasst. Daher fallen auch für diese Kinder für eine Betreuungszeit von 6 Stunden keine Kindergartenbeiträge an. Kommunen sparen demnach für diesen Betreuungsumfang weitere Leistungen ein, da sie ohne die Regelungen zur Beitragsfreiheit von 6 Stunden zu einer Übernahme der Kita-Beiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (§ 90 Abs. 3 SGB VIII) verpflichtet wären.

Wir haben uns die Möglichkeit der Beitragsentlastung in den vergangenen Jahren durch eine solide Haushaltsführung hart erarbeitet haben. Die Finanzierung erfolgt nach dem Modell des BAMBINI-Programms, durch das seit 2007 das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Die Mittel für die Beitragsfreiheit erhalten die Kommunen bisher vollständig über den Kommunalen Finanzausgleich. Künftig werden alle drei beitragsfreien Kindergartenjahre zur Hälfte aus Landesmitteln finanziert. Kurzum: Die Systematik, die seit zehn Jahren für das dritte Kindergartenjahr gut funktioniert, wird auf das erste und zweite Jahr ausgedehnt und ab August 2018 dann auch zu 50 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Das ist eine weitere Verbesserung für die Kommunen. Für diesen Zweck sieht der Haushaltsentwurf 2018 / 2019 der Landesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 478 Mio. € (für beide Haushaltsjahre) vor.

Die Hessische Landesregierung stärkt also die Familien, steigert durch zusätzliche Investitionen die Betreuungsqualität in den hessischen Kindergärten, unterstützt die Kommunen bei der Kinderbetreuung und steht gleichzeitig für eine solide Haushaltspolitik.“

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