Der mit dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 beschrittene Weg einer stärkeren Patientenorientierung wird fortgesetzt. Daher soll es künftig auch eine Verordnungsermächtigung für Regelungen zur Patientensicherheit geben.

Darüber hinaus wollen wir in Hessen die Verbundbildung von Krankenhäusern weiter fördern und weitere finanzielle Vorteile schaffen. So sieht unser Gesetzentwurf vor, dass Krankenhäuser, die in der Zeit ab dem Jahr 2000 eine strukturelle Änderung durch Verbundbildung oder Eingliederung in einen Verbund vorgenommen haben, privilegiert werden, indem die ihnen in der Vergangenheit bewilligten Einzelfördermittel nicht mehr auf die seit Beginn des Jahres 2016 geltenden pauschalen Fördermittel angerechnet werden. Die durch dieses Gesetz entstehenden Mehrausgaben sind bereits bei der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant und veranschlagt worden.

Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung, das zum
1.Januar 2016 in Kraft getreten ist, wurden für den Krankenhausbereich zahlreiche gesetzliche Neuregelungen auf Bundesebene geschaffen: insbesondere Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Neuregelungen und passt das Hessische Krankenhausgesetz 2011 entsprechend an.

Schließlich greift der Gesetzentwurf die im Hessischen Koalitionsvertrag festgehaltene Weiterentwicklung der Gesundheitskonferenzen zu sektorenübergreifenden Versorgungskonferenzen auf. Das gemeinsame Landesgremium für Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen nach Paragraf 90 a SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) ist daran zu beteiligen. Dementsprechend sieht der Gesetzentwurf vor, die Gesundheitskonferenzen aus dem Hessischen Krankenhausgesetz 2011 herauszunehmen und in das Hessische Gesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach Paragraf 90 a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu integrieren. Ziel ist es dabei, dass sich die Gesundheitskonferenzen mit bereichsübergreifenden Themen zur gesundheitlichen Versorgung der Region befassen. Den sechs Gesundheitskonferenzen wird für die Geschäftsführung ein Betrag von jeweils jährlich 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mehrausgaben in Höhe von jährlich insgesamt 72.000 Euro sind ebenfalls durch eine entsprechende erhöhte Veranschlagung gedeckt.“

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