"Trotz der momentanen Rekordsteuereinnahmen reicht das Geld bei Weitem nicht aus, um die Vielzahl der SPD-Wünsche zu finanzieren. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der SPD im Bereich Kindergartenbeitragsfreiheit ist unser Konzept ein seriös finanziertes Programm, das zur Entlastung der Familien und zu einer Steigerung der Betreuungsqualität führt. Die Vorschläge der SPD bilden hingegen ein gigantisches Programm, um unseren gerade erst erfolgreich konsolidierten Landeshaushalt aus den Angeln zu heben und darüber hinaus die originäre Zuständigkeit der Kommunen für die Bereitstellung einer dem Bedarf entsprechenden Kinderbetreuung zu unterminieren – all das auf Kosten der kommenden Generationen, die mit einer kaum überwindlichen Finanzlast von etwa 720 Millionen Euro konfrontiert würden. Eine vage, wahrscheinlich nicht einmal ausreichende Summe, die die SPD erst auf Nachfrage hin auf der Pressekonferenz offenbarte. Seriöse Politik geht anders, wir stehen für solides Haushalten.

Das Konzept der Landesregierung sieht vor, dass Eltern ab dem 1. August 2018 für alle drei Kindergartenjahre nicht mehr selber aufkommen müssen. Dies gilt für Öffnungszeiten für jeweils sechs Stunden am Tag. Wir halten Wort und entlasten die Familien. Sie sparen künftig im Schnitt in den drei Jahren pro Kind fast 5.000 Euro. In Hessen ist das letzte Kindergartenjahr bereits seit dem Jahr 2007 für fünf Stunden beitragsfrei. Jetzt entlasten wir die Eltern weiter, denn künftig sind sechs Stunden auch im ersten und zweiten Kindergartenjahr beitragsfrei. Für das dritte Jahr wird die Beitragsfreiheit von fünf auf sechs Stunden ausgeweitet und anders als die SPD suggerieren möchte, sind diese sechs Stunden auch keine reine fiktive Rechengröße, sondern gehen zurück auf eine Erhebung, die besagt, dass Kinder in Hessen 5,2 Stunden pro Tag (Mittelwert) in Kindergärten verbringen. Diese Zahl wurde dann auf sechs Stunden pro Tag aufgerundet.

Die Bemessung der Landesförderung erfolgt dabei wie bisher nach den in der Gemeinde gemeldeten Kindern (den sog. Wohnsitzkindern) auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. D.h. die Gemeinde erhält eine Förderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro/Jahr pro ‚Wohnsitzkind‘. Damit wird nicht auf die tatsächlich betreuten Kinder (und deren wegfallenden Kindergartenbeitrag), sondern auf alle gemeldeten Kinder, unabhängig davon, ob sie einen Kindergarten besuchen oder nicht, abgestellt.

Dies führt letztendlich zu einer höheren jährlichen Fördersumme pro Gemeinde.

Darüber hinaus werden auch Kinder, die im Leistungsbezug stehen und/oder deren Eltern die Belastung durch Beiträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, von der Beitragsfreistellung erfasst. Daher fallen auch für diese Kinder für eine Betreuungszeit von 6 Stunden keine Kindergartenbeiträge an. Kommunen sparen demnach für diesen Betreuungsumfang weitere Leistungen ein, da sie ohne die Regelungen zur Beitragsfreiheit von 6 Stunden zu einer Übernahme der Kita-Beiträge im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe (§ 90 Abs. 3 SGB VIII) verpflichtet wären. Die Landesregierung ist also verlässlicher und treuer Partner der Kommunen und wir unterstützen diese auch weiterhin tatkräftig bei ihren Aufgaben.

Uns als CDU-Fraktion ist neben der Beitragsfreiheit jedoch auch die Steigerung der Qualität wichtig. Deshalb erhöhen wir sukzessive die Qualitätspauschale für die Arbeit nach dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP-Pauschale) und stellen dafür im Doppelhaushalt 2018/2019 fast 50 Millionen EUR bereit.

Mit einem Volumen von über 500 Millionen Euro in 2017 werden daher für die Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung gestellt. Zum Vergleich: 1999 wurden gerade einmal 65 Millionen Euro in diesem Bereich investiert.

Hessen hält also Wort, die Beitragsfreiheit nach der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs umzusetzen und entlastet die Familien bei solider Finanzierung.“

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