Wiesbaden/Frankfurt am Main, 23. Februar 2017 - Anlässlich der Plenardebatte zum Thema Asylsuchende in Hessen, erklärte der sozialpolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt:

„Seit Mai 2016 werden alle neu in Hessen ankommenden Asylsuchenden erkennungsdienstlich behandelt und mit hinterlegten vollständigen biometrischen Daten registriert. Bei Asylsuchenden, die davor nach Hessen eingereist sind, wurde die Registrierung mit Aufnahme biometrischer Daten im Rahmen der nachträglichen Asylantragstellung nachgeholt. Um den Doppelbezug von Leistungen zu verhindern hat Hessen bereits im letzten Jahr bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung gestellt, der von den Bundesländern einstimmig mitgetragen wurde. Für die gesetzliche Umsetzung ist jedoch das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortlich.

Mit dem Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts haben wir in Hessen ein bundesweit beispielhaftes Paket von aufeinander abgestimmten Maßnahmen erarbeitet und mit 1,3 Milliarden Euro im Haushalt verankert, um den vor uns liegenden Herausforderungen zu begegnen. Integration bedeutet Teilhabe an der Gesellschaft und Verantwortung für unser Land, Respekt und Anerkennung der Werte, die unsere Gesellschaft prägen, dies ist für jeden Einzelnen sowohl Chance als auch Auftrag. Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Grundvoraussetzung für gelingende Integration. Mit unseren Maßnahmen legen wir die Grundlage für eine erfolgreiche ganzheitliche Integration, für den Zusammenhalt und für die Sicherheit und Ordnung in unserem Land.“

« Bartelt/Grüttner: Besuch des Neurologischen Rehabilitationszentrums Neuroneum Informationsveranstaltung der CDU Kuhwald/Rebstock zum Thema: "Die Reform der Pflegeversicherung - die Berechnung der neuen Pflegegrade" »