„Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und dementsprechend eine sogenannte Behandlung ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeit darstellt. Wir unterstützen daher den Vorstoß der Hessischen Landesregierung im Bundesrat, so genannte Konversionstherapien zu verbieten.

Ärzte/-innen und Psychotherapeuten/-innen sind gegenüber ihren Patienten/-innen grundsätzlich rechtlich verpflichtet, eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Führen sogenannte Behandlungen zu Schädigungen des Patienten, sind die Ärztekammern oder Approbationsbehörden gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten; gegebenenfalls müssen auch die Strafverfolgungsbehörden tätig werden.“

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